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Mobile Maschinen 2/2018

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etrifft die Stage-V-Regelung genau? Das komplexe Regelwerk EU Stage V basiert auf einer feingliedrigen Einteilung unterschiedlichster Anwendungen und Maschinentypen und es beschreibt, wie die meisten Vorgaben, auch Ausnahmen und Sonderregelungen. KATEGORIEN MACHEN DEN UNTERSCHIED Der Gesetzgeber hat für EU Stage V insgesamt zehn Motorkategorien festgelegt, die wiederum an unterschiedliche Anwendungen gekoppelt sind. Um diese Aufteilung zu verdeutlichen, seien drei Kategorien exemplarisch beschrieben: Non-Road-Engines (NRE) sind Motoren in Maschinen, die generell bewegt werden können, aber nicht am offiziellen Straßenverkehr, beispielsweise als Kraftfahrzeug, teilnehmen. Dies können etwa Stapler, Bagger, aber auch bewegliche Pumpen oder Stromgeneratoren sein. Eine weitere Kategorie nennt sich Inland Waterway Propulsion (IWP). Hierbei handelt es sich um Motoren mit einer Leistung über 19 Kilowatt für den direkten oder indirekten Antrieb in der Binnenschifffahrt. Eine dritte exemplarische Kategorie, die Inland Waterway Auxiliary (IWA), bezeichnet ausschließlich Hilfsmotoren in der Binnenschifffahrt mit mehr als 19 Kilowatt. Innerhalb der zehn Kategorien finden Hersteller von Motoren und Maschinen ihre Anwendungen mit teils unterschiedlichen Vorgaben. Die komplette Liste aller Kategorien steht zum Beispiel in einem FAQ-Dokument vom CECE – Committee for European Construction Equipment oder beim VDMA zum Download bereit (siehe Links am Ende des Artikels). SINNVOLLE SONDERREGELUNGEN? Innerhalb der Stage-V-Kategorisierung müssen sich Hersteller von Motoren und Maschinen mit diversen Ausnahmen auskennen. Eine besondere Vorgabe gilt beispielsweise für Motoren in stationären Maschinen. Stationäre Maschinen sind solche, die fest und permanent installiert und dafür gedacht sind, nie bewegt zu werden, ein Gebäudenotstromgenerator etwa. Diese Maschinen unterliegen der Stage-V-Regelung generell nicht. Befreit sind auch Motoren und Maschinen für militärische oder polizeiliche Einheiten (Armed Forces) sowie für Boote zur Lebensrettung. Nun kann man sich die Frage stellen, woher diese Ausnahmen kommen, und sicherlich ist an der einen oder anderen Stelle die Einflussnahme von Interessensgruppen der Grund. Es gibt aber auch Sonderregelungen, die absolut sinnvoll sind, wie beispielsweise in „explosiven Umgebungen“. Hier hat der Gesetzgeber bei der Entwicklung von EU Stage V äußerst gründlich gearbeitet. Ein Beispiel für eine „explosive Umgebung“ ist eine Bohrinsel. Die Umgebung ist durch Gase und brennbare Flüssigkeiten sehr gefährlich, die permanent bestehende Explosionsgefahr gilt es unter allen Umständen zu reduzieren. Dieselpartikelfilter, wie sie bei EU-Stage- V-Motoren eingesetzt werden, könnten hier das genaue Gegenteil bewirken. Sie senken die Emissionen mithilfe einer zusätzlichen Verbrennung im Abgastrakt unter sehr hohen Temperaturen. Und eben diese Hitze würde in explosiven Umgebungen eine zusätzliche und hohe Gefahr bedeuten. Allerdings existieren auch kuriose EU-Stage-V-Regelungen, beispielsweise in der Binnenschifffahrt. Für diesen Bereich galt seither eine gesonderte Regel, die grob mit den Emissionswerten der EU-Nonroad-Verordnung IIIA vergleichbar ist. Mit EU Stage V müssten die Hersteller ihre Motoren für den relativ kleinen Inland Waterway Auxiliary (IWA)-Markt mit verschärften Emissionswerten aufwändig und teuer zertifizieren. Fatal an der Sache ist, dass viele Motorenhersteller seit längerer Zeit passende Motoren im Programm haben. Zertifizierte Nonroad-Motoren der Emissionsrichtlinie IIIB unterschreiten die geforderten EU-Stage-V-Emissionswerte für IWA sogar. Es stellt sich folglich die Frage der Sinnhaftigkeit einer gesonderten EU-Stage-V-Zertifizierung. Viele Motorenhersteller sehen keinen Grund für Investitionen, wo ein passender und zertifizierter Antrieb bereits existiert. Hier ist der Gesetzgeber gefragt. Vielleicht wird es für diesen Markt eine Art Ausnahmeregelung geben, denn irgendwie muss es ja für die Binnenschiffe und deren Betreiber weitergehen. HERAUSFORDERUNGEN FÜR HERSTELLER Die unterschiedlichen Kategorien und die Sonderregelungen fordern von Maschinen- und Motorenherstellern ein sehr detailliertes Wissen und vor allem eine gute Planung für die Entwicklung und Produktion in der Übergangszeit und darüber hinaus. Für Hersteller, die ihre Motoren und Maschinen innerhalb einzelner EU- Länder oder EU-weit produzieren und verkaufen, ist EU Stage V mit guter Strategie und Planung zu schaffen. Für Unternehmen, die weltweit agieren, kann die Planung und Strategie weitaus komplizierter sein. Beispielsweise wird sich die Produktpalette an Maschinen und Motoren für den weltweiten Verkauf deutlich erweitern. Während in der EU nur noch Motoren gemäß EU Stage V verkauft werden dürfen, kann die Produktion von Motoren und Maschinen mit niedrigeren Emissionsstufen im internationalen Vertrieb nach wie vor sinnvoll sein. Im Einzelfall entscheidet eine Wirtschaftlichkeitsrechnung. Mit EU Stage V setzt sich der Trend immer strengerer Regeln bei Emissionen von Verbrennungsmotoren fort. Aus ökologischer Sicht ist es begrüßenswert, schädliche Emissionen zu reduzieren – nicht nur für Maschinen und Fahrzeuge. Für die Wirtschaft bedeutet dies jedoch große Anstrengungen und Investitionen. Wären die Gesetze eindeutiger und weniger mit vielfältigen Sonderregelungen und Extrazertifizierungen behaftet, hätten sowohl Motoren- als auch Maschinenhersteller mehr Freiraum und Ressourcen, um echte Innovationen für ihren Industriezweig zu entwickeln. www.hatz-diesel.com ZUSATZINHALTE IM NETZ Link zur FAQ-Seite des CECE: http://bit.ly/CECEStageV Link zum Fact Sheet des VDMA: http://bit.ly/VDMAStageV 44 Mobile Maschinen 2018/02 www.mobile-maschinen.info

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