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Mobile Maschinen 4/2016

Mobile Maschinen 4/2016

LANDTECHNIK I SPECIAL

LANDTECHNIK I SPECIAL Herausforderung Sicherheit Landwirtschaftsroboter normengerecht gestalten Dipl.-Ing. Theo Jacobs Robotiklösungen erobern zunehmend den Landwirtschaftssektor. Für ihren gefahr- und problemlosen Einsatz müssen Hersteller je nach Robotertyp und Anwendung verschiedene geltende Normen und Sicherheitsrichtlinien berücksichtigen. Das Fraunhofer- Institut für Produktionstechnik und Automatisierung (IPA) berät und begleitet Firmen bei der Erstellung von Sicherheitskonzepten, die genau auf die Spezifika des jeweiligen Landwirtschaftsroboters zugeschnitten sind. Vom autonom fahrenden Mähdrescher über Melkroboter, Roboter zum Stallsäubern oder zur Weinlese bis hin zur Drohne, die Unkraut oder Schädlinge bekämpft: Der Grad der Automatisierung in der Landwirtschaft ist mittlerweile weit fortgeschritten, allen voran in der Feldwirtschaft. Landwirtschaftliche Betriebe können so dem steigenden Kostendruck bei gleichzeitig wachsender Nachfrage begegnen. Zudem ist die Landwirtschaft ohnehin hoch technisiert und der Einsatz von Robotersystemen in dieser Branche besonders attraktiv. Landwirtschaftsroboter müssen, wie alle Maschinen, Sicherheitsstandards erfüllen, um für den europäischen Markt zugelassen zu werden. Je nach Art und Einsatzgebiet kommen hierfür mehrere Normen und Richtlinien in Frage. Hersteller müssen hierbei die jeweils geltenden Anforderungen identifizieren und ihre Produkte auf diese auslegen. Damit eine problemlose Markteinführung erfolgt, sollte schon bei der Konstruktion von Landwirtschaftsro botern ein passendes Sicherheitskonzept entwickelt und in den Konstruktions prozess eingebunden werden. Maschinentyp bestimmt die Richtlinie Landwirtschaftsroboter fallen wie alle landwirtschaftlich genutzten Maschinen in den 36 Mobile Maschinen 4/2016

Dipl.-Ing. Theo Jacobs ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung IPA. Zudem ist er als technischer Experte im ISO-Normungsgremium ISO/TC 299 „Robotics“ vertreten. 01 Die Firma Yanmar entwickelt aktuell unbemannt fahrende Traktoren, die unter die Richtlinie für landwirtschaftliche Zugmaschinen fallen Geltungsbereich der EU-Maschinenrichtlinie (2006/42/EG). Eine Ausnahme hat der Gesetzgeber für landwirtschaftliche Zugmaschinen geschaffen. Das sind Systeme, „deren Funktion in der Erzeugung einer Zugkraft besteht und die speziell zum Ziehen, Schieben, Tragen und Antrieb von auswechselbaren Geräten für land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten oder zum Ziehen von land- oder forstwirtschaftlichen Anhängern bestimmt sind“ und deren Höchstgeschwindigkeit 6 km/h überschreitet. Diese dürfen nach EU-Recht nach der Typgenehmigungsrichtlinie 2003/37/EG konstruiert und zugelassen werden. Im Gegensatz zur Maschinenrichtlinie, die als Standardfall stationäre Maschinen im industriellen Umfeld vorsieht, geht die Richtlinie für Zugmaschinen auf die Anforderungen an mobile Systeme ein und sieht auch den möglichen Einsatz im Straßenverkehr vor. Für stationäre Systeme wie Melkroboter wird ohne Ausnahme die Maschinenrichtlinie angewandt. Auch mobile autonome Systeme fallen in vielen Fällen unter diese. Wenn jedoch vorgesehen ist, dass ein Roboter auswechselbare Geräte mit sich führt, z. B. verschiedene Werkzeuge zur Bodenbearbeitung, kann das System unter die Richtlinie für Zugmaschinen fallen. Gleiches gilt, wenn z. B. ein mobiler Roboter zur Weinlese einen Anhänger zieht. Während eine nach Typgenehmigung ausgelegte landwirtschaftliche Zugmaschine wie oben dargestellt die Voraussetzungen für eine Straßenzulassung erfüllt, ist die Zulassung einer mobilen Maschine für den Straßenverkehr eine zusätzliche Herausforderung. In Kontakt mit dem Straßenverkehr kommt ein Roboter in der Regel schnell, denn nicht nur das Fahren auf einer Straße, auch das einfache Queren stellt rechtlich eine Teilnahme am Straßenverkehr dar. Daher gilt es häufig, zusätzlich zur Maschinenrichtlinie die Anforderungen der Straßenverkehrszulassungsordnung zu erfüllen und eine Zulassung als „selbstfahrende Arbeitsmaschine“ zu erreichen. Abhängig von der Höchstgeschwindigkeit der Maschine sind Wir bieten Ihnen: • Getriebe • Sonderlösungen • Knowhow und • hohe Qualität wie Sie es bereits von uns seit über 50 Jahren gewohnt sind. Rögelberg-Pumpenverteilergetriebe (schaltbar) für selbstfahrenden Rübenreinigungslader. Rögelberg Getriebe GmbH & Co. KG Am Rögelberg 10 D-49716 Meppen Telefon: +49 (0) 59 32 / 5 07-0 Telefax: +49 (0) 59 32 / 5 07-101 info@roegelberg-getriebe.de www.roegelberg-getriebe.de Rögelberg.indd 1 28.06.2016 10:41:08

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